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   BVerfG, 28.05.1997 - 1 BvR 304/97   

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BVerfG, 28.05.1997 - 1 BvR 304/97 (https://dejure.org/1997,5202)
BVerfG, Entscheidung vom 28.05.1997 - 1 BvR 304/97 (https://dejure.org/1997,5202)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 1 BvR 304/97 (https://dejure.org/1997,5202)
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DDR-Strafrichter I

Art. 12 GG, Rücknahme einer Anwaltszulassung wegen eklatanter Unrechtshandlungen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Rücknahme einer Rechtsanwaltszulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; RNPG § 1 Abs. 1, Abs. 2 § 6
    Verfassungsbeschwerde eines Richters in der früheren DDR gegen die Zurücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerfG, 28.05.1997 - 1 BvR 304/97
    Nach der Entscheidung zu § 1 Abs. 1 RNPG ist der Widerruf der Anwaltszulassung von in der DDR als Rechtsanwälten tätig gewesenen Juristen verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn sie wegen einer Beteiligung an eklatanten Unrechtshandlungen des SED-Regimes nicht vertrauenswürdig und damit eine Belastung für eine rechtsstaatliche Rechtspflege sind (BVerfGE 93, 213 ).

    Von Verfassungs wegen ist nicht zu beanstanden, daß der Bundesgerichtshof die Befassung mit politischem Strafrecht für sich genommen als nicht ausreichend erachtet, sondern auf die konkrete Rechtsanwendung und dabei auf die exzessive Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften abgestellt hat (vgl. BVerfGE 93, 213 ).

    Soweit er meint, daß ihm ein anderes Verhalten damals nicht zumutbar gewesen sei (BVerfGE 93, 213 ), hätte er schon im Ausgangsverfahren darlegen müssen, unter welchen konkreten Umständen es zu seiner Zuständigkeit für politische Strafverfahren gekommen ist, ob und unter welchen Bedingungen er sich ihr hätte entziehen können und welche Folgen es für ihn gehabt hätte, wenn er von der üblichen Strafpraxis zu Gunsten der Angeklagten abgewichen wäre.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.05.1997 - 1 BvR 304/97
    Die verfassungsgerichtliche Überprüfung im Rahmen der Verfassungsbeschwerde ist auf die Frage beschränkt, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 28.05.1997 - 1 BvR 304/97
    Auch zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers im Sinne von § 93 a Abs. 2 b BVerfGG ist die Annahme der Verfassungsbeschwerde nicht angezeigt, da sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 28.05.1997 - 1 BvR 304/97
    Soweit der Beschwerdeführer meint, die Bedingungen der DDR-Justiz hätten anders berücksichtigt werden müssen, als es geschehen ist, oblag es ihm, diesen Einwand zunächst im fachgerichtlichen Instanzenzug unter Beobachtung der dort geltenden Substantiierungsanforderungen und gegebenenfalls unter Beweisantritt zu erheben (BVerfGE 66, 337 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerfG, 28.05.1997 - 1 BvR 304/97
    Soweit der Beschwerdeführer meint, die Bedingungen der DDR-Justiz hätten anders berücksichtigt werden müssen, als es geschehen ist, oblag es ihm, diesen Einwand zunächst im fachgerichtlichen Instanzenzug unter Beobachtung der dort geltenden Substantiierungsanforderungen und gegebenenfalls unter Beweisantritt zu erheben (BVerfGE 66, 337 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 28.05.1997 - 1 BvR 304/97
    Die verfassungsgerichtliche Überprüfung im Rahmen der Verfassungsbeschwerde ist auf die Frage beschränkt, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; stRspr).
  • BGH, 04.02.1997 - AnwZ (B) 18/96

    Zurücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt bei einem früheren DDR-Richter

    Auszug aus BVerfG, 28.05.1997 - 1 BvR 304/97
    den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 4. Februar 1997 - AnwZ (B) 18/96 -,.
  • BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 30/98

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens -

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Rechtsanwalt sich bei seiner früheren Tätigkeit der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat; einen derartig engen Prüfungsmaßstab fordert Art. 12 GG nicht (BVerfG, Beschl. v. 28. Mai 1997 - 1 BvR 304/97, BRAK-Mitt. 1997, 211, 212; Senatsbeschl. v. 31. Januar 1997, aaO).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 18/97

    Amtsenthebung einer zu Zeiten der ehemaligen DDR als Richterin tätigen Notarin

    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Senats für Anwaltssachen kommt ein solcher Verstoß vor allem dann in Betracht, wenn die einschlägigen Vorschriften des StGB/DDR oder der StPO/DDR exzessiv zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt und angewendet worden sind oder bei der Verfolgung dieser Taten ein menschenverachtendes Verhalten an den Tag gelegt worden ist (Senat, Beschl. vom 5. Februar 1995 - NotZ 42/94 - DtZ 1996, 272, 273; BGH, Beschlüsse vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 - BRAK-Mitt. 1994, 40, 41; 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 57/93 - DtZ 1995, 175; 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - DtZ 1995, 294; 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - NJ 1995, 390 und 31. Januar 1997 - AnwZ (B) 8/96 - nicht veröffentlicht; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 28. Mai 1997 - 1 BvR 304/97 - dokumentiert in Juris).
  • BGH, 22.10.2001 - AnwZ (B) 10/99

    Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen Grundsätze

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Rechtsanwalt sich bei seiner früheren Tätigkeit der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat; einen derartig engen Prüfungsmaßstab fordert Art. 12 GG nicht (BVerfG, Beschluß vom 28. Mai 1997 - 1 BvR 304/97, BRAK-Mitt. 1997, 211, 212; Senatsbeschluß vom 5. Oktober 1998, aaO).
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